Begleitetes Fahren(BF 17) und Automatikführerschein

Begleitetes Fahren (BF 17)

Seit dem 01.01. 2011 dürfen Fahranfänger ab Vollendung des 17. Lebensjahres nach Bestehen der theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung der Klasse B und BE Kraftfahrzeuge,für die diese Klassen gelten, im Straßenverkehr in Begleitung einer namentlich bestimmten Person führen.

Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, sie hat keine besonderen Aufgaben, insbesondere keine Ausbildungsfunktion.

Verantwortlicher Führer des Kfz ist der Fahranfänger.

Folgende Voraussetzungen müssen die benannten Begleitpersonen erfüllen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • seit mind. 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis 3(alt) oder B
  • nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg

Die begleitende Person darf den Fahranfänger nicht begleiten, wenn:

  • sie den Führerschein nicht mitführt,
  • 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol
  • im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
  • unter der Wirkung von berauschenden Mitteln (BTM) steht.

Die Konsequenzen von Fehlverhalten der Begleitperson hat der Fahranfänger zu tragen !

Es empfiehlt sich, nicht nur einen, sondern mehrere Begleiter zu benennen (Vater, Mutter, Großmutter, Großvater…….)

Die Ausbildung kann bereits mit 16,5 Jahren begonnen werden.

Für weitere Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung!

Euer Team der Fahrschule Rang

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Automatikführerschein

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit auf einem Automatik – PKW geschult und geprüft zu werden.
Wenn ausschließlich auf einem Automatikfahrzeug ausgebildet wird, so wird im Anschluss die Schlüsselzahl 78 im Führerschein eingetragen. Das bedeutet, dass der Inhaber nur PKW mit automatischer Kraftübertragung führen darf.

Darüber hinaus gibt es eine Kombination der praktischen Ausbildung, in der zum Teil auf Schaltgetriebe und Automatikgetriebe ausgebildet wird. Die Prüfung kann auf beiden Antriebsarten durchgeführt werden. Im Führerschein wird die Schlüsselzahl 197 eingetragen. Wir empfehlen zurzeit noch die klassische Ausbildung auf Schaltgetriebe.

Weitere Informationen erhaltet Ihr gerne bei mir (Wilfried Rang) unter 0172 – 20 85 741.